Regelwerk

GrEStSatzG - Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer
- Schleswig-Holstein -

Vom 17. Dezember 2010
(GVBl. Nr. 20 vom 28.12.2010 S. 789)
Gl.-Nr.: 610 - 4



§ 1

Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Land Schleswig-Holstein belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5,0 %.

§ 2

Der Steuersatz nach Absatz 1 ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2012 verwirklicht werden.

ENDE

  


Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 25. Juli 2011
(GV. NRW Nr. 18 vom 29.07.2011 S. 389)



§ 1 Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer

( 1) Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf im land Nordrhein-Westfalen gelegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 vom Hundert.

(2) Der Steuersatz nach ABsatz 1 ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tage des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden.

§ 2 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft

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(Stand: 15.02.2012)

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