Regelwerk

Teil III der Liste der Technischen Baubestimmungen *
Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze nach europäischen technischen Zulassungen und harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie im Geltungsbereich von Verordnungen nach § 17 Abs. 4 und § 21 Abs. 2 MBO 1

Ausgabe September 2010
(DIBt-Mitteilung Nr. 3 vom 09.06.2011 S. 110)



Vorbemerkungen

Dieser Teil der Liste der Technischen Baubestimmungen enthält Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze, die in den Geltungsbereich von Verordnungen nach § 17 Abs. 4 und § 21 Abs. 2 MBO1 fallen. Zurzeit ist dies nur die Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach der Musterbauordnung ( WasBauPVO). Bei der Festlegung von Anwendungsregelungen für diese Bauprodukte und Bausätze werden deshalb sowohl die wasserrechtlichen als auch die bauaufsichtlichen Anforderungen berücksichtigt. Ist die Verwendung der Bauprodukte und Bausätze nur für den Einzelfall vorgesehen, werden die Anwendungsregelungen nicht im bauaufsichtlichen, sondern im wasserrechtlichen Verfahren (wasserrechtliche Eignungsfeststellung bei Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe bzw. wasserrechtliche Genehmigung/Erlaubnis bei Abwasserbehandlungsanlagen) festgelegt. Eine Zustimmung im Einzelfall nach § 20 Satz 1 MBO 1 ist gemäß § 20 Satz 2 MBO1 nicht erforderlich.

Die harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Europäische technische Zulassungen können aufgrund einer Leitlinie oder ohne Leitlinie (Abschnitt 2) erteilt werden.

Die vom DIBt erteilten europäischen technischen Zulassungen für Bauprodukte und Bausätze sind beim Deutschen Institut für Bautechnik erhältlich:

Alle europäischen technischen Zulassungen, auch die von anderen Zulassungsstellen erteilten, macht das Deutsche Institut für Bautechnik nach Gegenstand und wesentlichem Inhalt öffentlich bekannt:

Gegenüber der Ausgabe Februar 2010 beinhaltet die Ausgabe September 2010 Änderungen und Ergänzungen in den nachfolgend aufgeführten laufenden Nummern:

Abschnitt 1.1: lfd. Nrn. 1.1.2 bis 1.1.4 und Anlagen 1/1.0, 1/1.1, 1/1.1 und 1/1.3
Abschnitt 1.2: lfd. Nrn. 1.2.4 bis 1.2.6, 1.2.11 bis 1.2.13 und 1.2.15 und Anlagen 1/2.0, 1/2.9 bis 1/2.14 und 1/2.16
Abschnitt 2.2: Anlagen 2/2.1 und 2/2.6

Lfd. Nr. Bezeichnung des Bauprodukts Harmonisierte Norm Anwendungsregelung
1 2 3 4
1 Anwendungsregelungen für Bauprodukte nach harmonisierten Normen (September 2010)
1.1 Abwasserbehandlungsanlagen
1.1.1 Kleinkläranlagen bis zu 50 EW - werkmäßig hergestellte Faulgruben EN 12566-1:2000
EN 12566-1/A1:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12566-1:2004-05
DIN 4261-1:2002-12
1.1.2 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten EN 858-1:2002
EN 858-1/A1:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 858-1:2005-02
Anlage 1/1.0
1.1.3 Abscheideranlagen für Fette EN 1825-1:2004
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 1825-1:2004-12
Anlage 1/1.0
1.1.4 Kleinkläranlagen bis zu 50 EW -
Vorgefertigte und/oder vor Ort montierte Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser
EN 12566-3:2005
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12566-3:2005-10
Anlage 1/1.0
1.1.5 Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW- Bausätze für vor Ort einzubauende Faulgruben EN 12566-4: 2007
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 12566-4: 2008-01
DIN 4261-1: 2002-12
1.2 Bauprodukte und Bauarten für ortsfest verwendete Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen
1.2.1 Leckdetektoren für die Anwendung in Einrichtungen zur Lagerung von Brennstoffen mit einem Flammpunkt > 55 °C, die für die Versorgung von Heizsystemen in Gebäuden bestimmt sind EN 13160-1:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13160-1:2003-09
Anlage 1/2.1
Anlage 1/2.2
Anlage 1/2.3
Anlage 1/2.4
1.2.2 Leckageerkennungssensoren für die Anwendung in Einrichtungen zur Lagerung von Brennstoffen mit einem Flammpunkt > 55 °C, die für die Versorgung von Heizsystemen in Gebäuden bestimmt sind EN 13160-1:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13160-1:2003-09
Anlage 1/2.1
Anlage 1/2.4
Anlage 1/2.5
Anlage 1/2.6
1.2.3 Leckschutzauskleidungen und Ummantelungen für die Anwendung in Einrichtungen zur Lagerung von Brennstoffen mit einem Flammpunkt > 55 °C, die für die Versorgung von Heizsystemen in Gebäuden bestimmt sind EN 13160-1:2003
in Deutschland umgesetzt durch
DIN EN 13160-1:2003-09
Anlage 1/2.1
Anlage 1/2.7
Anlage 1/2.8
1.2.4

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(Stand: 09.02.2012)

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