![]() |
zurück | ![]() |
6.4 Festlegung für Standardbeton
Standardbeton ist durch folgende Angaben festzulegen:
Standardbeton darf nur verwendet werden für
Hinsichtlich Einschränkungen bei der Zusammensetzung des Standardbetons siehe 5.2.1.
7 Lieferung von Frischbeton
7.1 Informationen vom Verwender an den Betonhersteller 2)
Der Verwender muss mit dem Hersteller
vereinbaren und den Hersteller gegebenenfalls über Folgendes informieren:
7.2 Informationen vom Betonhersteller für den Verwender 2)
Der Verwender kann Angaben zur Betonzusammensetzung verlangen, die sowohl sachgerechtes Einbringen und Nachbehandeln des Frischbetons als auch die Abschätzung der Festigkeitsentwicklung erlauben. Solche Angaben muss der Hersteller auf Anfrage vor der Lieferung in zweckmäßiger Form zur Verfügung stellen. Folgende Angaben müssen auf Anfrage für Beton nach Eigenschaften erteilt werden:
Bei Transportbeton dürfen diese Angaben, falls verlangt, auch durch Verweis auf das Sortenverzeichnis des Herstellers ersetzt werden, in dem Angaben über die Festigkeitsklassen, die Konsistenzklassen, Einwaagen und andere wichtige Einzelheiten enthalten sind.
Für die Ermittlung der Nachbehandlungsdauer darf die Information über die Festigkeitsentwicklung des Betons entweder durch Werte nach Tabelle 12 oder durch eine Festigkeitsentwicklungskurve bei 20°C zwischen 2 und 28 Tagen angegeben werden.
Tabelle 12 - Festigkeitsentwicklung von Beton bei 20°C
| Festigkeitsentwicklung | Schätzwert des Festigkeitsverhältnisses fcm, 2/fcm, 28 |
| Schnell | ≥ 0,5 |
| Mittel | ≥ 0,3 bis < 0,5 |
| Langsam | ≥ 0,15 bis< 0,3 |
| Sehr langsam | < 0,15 |
Das Festigkeitsverhältnis zur Bezeichnung der Festigkeitsentwicklung ist das Verhältnis der mittleren Druckfestigkeit nach 2 Tagen (fcm, 2) zur mittleren Druckfestigkeit nach 28 Tagen (fcm, 28) aus der Erstprüfung oder auf der Grundlage des bekannten Verhaltens von Beton mit vergleichbarer Zusammensetzung. Für die jeweiligen Erstprüfungen sind die Probekörper zur Festigkeitsermittlung nach EN 12350-1, EN 12390-1, EN 12390-2 und prEN 12390-3:1999 zu entnehmen, herzustellen, nachzubehandeln und zu prüfen.
Der Hersteller muss den Verwender auf Gesundheitsrisiken beim Umgang mit Frischbeton aufmerksam machen, wie es die Vorschriften am Ort der Verwendung des Frischbetons erfordern.
7.3 Lieferschein für Transportbeton
Vor Entladen des Betons muss der Hersteller dem Verwender einen Lieferschein für jede Betonladung übergeben, auf dem mindestens folgende Angaben gedruckt, gestempelt oder handschriftlich eingetragen sind:
Für Fließbeton sind bei Zugabe von Fließmittel auf der Baustelle handschriftlich auf dem Lieferschein einzutragen:
Zusätzlich muss der Lieferschein folgende Einzelheiten enthalten:
(Stand: 10.02.2013)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 95.- € brutto
(derzeit ca. 3000 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
Referenzen ? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion