Regelwerk, Bau

OrgBauV - Verordnung über die
Einrichtung und Organisation der staatlichen Behörden für das Bauwesen

- Bayern -

Vom 5. Dezember 2005
(GVBl. Nr. 25 vom 15.12.2005 S. 626;::02.02.2009 S. 24)



Auf Grund des Art. 4 des Gesetzes über die behördliche Organisation des Bauwesens, des Wohnungswesens und der Wasserwirtschaft (OrgBauWasG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1994 (GVBl S. 393, BayRS 200-25-I), geändert durch § 1 des Gesetzes vom 26. Juli 2005 (GVBl S. 287), erlässt das Bayerische Staatsministerium des Innern folgende Verordnung:

§ 1

(1) Als zentrale Landesbehörden sind die Autobahndirektion Südbayern mit Sitz in München und die Autobahndirektion Nordbayern mit Sitz in Nürnberg errichtet. Der Amtsbezirk der Autobahndirektionen ist in Anlage 1 zu dieser Verordnung festgelegt.

(2) An die Autobahndirektion Nordbayern wird eine Landesbaudirektion angegliedert. Der Amtsbezirk der Landesbaudirektion umfasst alle Regierungsbezirke.

(3) Die Autobahndirektionen nehmen die baulichen Angelegenheiten ihrer Liegenschaften am jeweiligen Sitz war.

§ 2

(1) Die Aufgaben des Bauwesens werden in der Unterstufe von den Staatlichen Bauämtern wahrgenommen.

(2) Bezeichnung, Amtssitz, Aufgabenbereich (Hochbau, Straßenbau) und Amtsbezirk der Staatlichen Bauämter sind in Anlage 2 zu dieser Verordnung festgelegt.

§ 3

Der Landesbaudirektion an der Autobahndirektion Nordbayern obliegt die Leitung der übertragenen Hochbauaufgaben des Bundes. Sie übt dabei die Fachaufsicht über die Staatlichen Bauämter aus.

§ 4

(1) Soweit eine Behörde der Unterstufe außerhalb des Regierungsbezirks, in dem ihr Amtssitz liegt, tätig wird, steht sie unter der Fachaufsicht der örtlich zuständigen Regierung. § 3 bleibt unberührt.

(2) Unterhaltungs- und Betriebsaufgaben für einzelne Straßenabschnitte sowie einzelne Projekte und Maßnahmen kann das Staatsministerium des Innern abweichend von den Anlagen ganz oder teilweise auf eine andere Baubehörde übertragen.

§ 5

Das Staatsministerium des Innern kann im Amtsbezirk der jeweiligen Behörden diesen unterstehende örtliche Dienststellen, Servicestellen, Autobahn- und Straßenmeistereien einrichten und auflösen.

§ 6

(aufgehoben)

§ 7

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

.

 Amtsbezirk der Autobahndirektionen Anlage 1
Nr. Bezeichnung   Amtsbezirk
1 Autobahndirektion Südbayern 1.1 Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben, ausgenommen Nr. 2.2
1.2 Bundesautobahn a 3
(Frankfurt - Würzburg - Nürnberg - Regensburg - Passau) von km 455,006 bis km 523,010 im Regierungsbezirk Oberpfalz
1.3 Bundesautobahn a 93
(Hof - Weiden i. d. OPf. - Regensburg - Saalhaupt) von km 179,772 bis km 211,000 im Regierungsbezirk Oberpfalz
2 Autobahndirektion Nordbayern 2.1 Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken, ausgenommen Nrn. 1.2 und 1.3
2.2 Bundesautobahn a 9
(Berlin - Hof - Bayreuth - Nürnberg - München) von km 447,935 bis km 426,804 im Regierungsbezirk Oberbayern

.

Bezeichnung, Amtssitz, Aufgabenbereich und Amtsbezirk der Staatlichen Bauämter  Anlage 2
Nr. Bezeichnung, Amtssitz   Aufgabenbereich Amtsbezirk
Regierungsbezirk Oberbayern
1 Staatliches Bauamt Freising, Amtssitz Freising 1.1 Hochbau, Straßenbau Landkreise Dachau, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München
1.2 Hochbau Liegenschaften
  • des Staatlichen Bauamts Freising in der Landeshauptstadt München
  • der Technischen Universität München in den Landkreisen Freising und Dachau
1.3 Straßenbau Landeshauptstadt München
2 Staatliches Bauamt Ingolstadt, Amtssitz Ingolstadt   Hochbau, Straßenbau Stadt Ingolstadt, Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a. d. Ilm
3 Staatliches Bauamt München 1, Amtssitz München   Hochbau Landeshauptstadt München
Liegenschaften
  • der Staatsbibliothek
  • der Universität der Bundeswehr München
  • der Bundespolizei
  • des Deutschen Wetterdienstes im Landkreis München
4 Staatliches Bauamt München 2, Amtssitz München   Hochbau Liegenschaften des Bayer. Landtags in der Landeshauptstadt München und im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Liegenschaften der Ludwig-Maximilians-Universität München
Liegenschaften der Technischen Universität München
Liegenschaften
  • der Hochschule für Musik,
  • der Akademie der Bildenden Künste,
  • der Hochschule für Fernsehen und Film
  • der Fachhochschule München
  • der Dienstgebäude des Staatlichen Bauamtes München 2

in der Landeshauptstadt München

5 Staatliches Bauamt Rosenheim, Amtssitz Rosenheim   Hochbau, Straßenbau

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 15.12.2011)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 95.- € brutto

(derzeit ca. 3000 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Online-Anmeldung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

Referenzen ? Fragen ? Abonnentenzugang