Regelwerk Bau- und Planungsrecht  

Preisindexzahl nach § 27 Abs. 1 ThürPPVO - Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen
- Thüringen -

Vom 20. Juni 2012
(StAnz. Nr. 29 16.07.2012 S. 944)


Die Preisindexzahl, mit der nach § 27 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO) vom 4. Dezember 2009 (GVBl. S. 789) die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 1 der ThürPPVO zu vervielfältigen sind, beträgt 1,153

Die sich danach ergebenden Rohbauwerte werden nachstehend bekannt gegeben ( Anlage).

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach Ihrer Verkündung in Kraft.

  .

  Anlage

Anrechenbare Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
Bezugsjahr 2005 = Indexzahl 1,000

Nr. Gebäudeart anrechenbare Bauwerte in Euro/m3
1 Wohngebäude 113
2 Wochenendhäuser 99
3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 152
4 Schulen 144
5 Kindertageseinrichtungen 129
6 Hotels, Pensionen und Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten 129
7 Hotels, Heime und Sanatorien mit jeweils mehr als 60 Betten 150
8 Krankenhäuser 168
9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 129
10 Hallenbäder 140
11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen und mit nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19  
11.1 bis 2.500 m3 Brutto-Rauminhalt  
Bauart schwer 1 55
sonstige Bauart 46
11.2 der 2.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt  
bis 5.000 m3  
Bauart schwer 1 46
sonstige Bauart 38
11.3 der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt  
Bauart schwer 1 38
sonstige Bauart 30
12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 85
13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 76
14 mehrgeschossige Verkaufsstätten mit nicht  
mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt 115
15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude mit nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt 100
16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 83
17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 100
18 Tiefgaragen 155
19 Schuppen, Kaltställe, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen und ähnliche Gebäude 40
20 Gewächshäuser  

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(Stand: 19.06.2013)

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