s   Regelwerk Bau- und Planungsrecht  

Preisindexzahl nach § 27 Abs. 1 ThürPPVO - Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen
- Thüringen -

Vom 04.08.2011
(StAnz. Nr. 34 vom 22.08.2011 S. 1115)


Die Preisindexzahl, mit der nach § 27 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO) vom 4. Dezember 2009 (GVBl. S. 789) die anrechenbaren Bauwerte der Anlage 1 der ThürPPVO zu vervielfältigen sind, beträgt 1,120.

Die sich danach ergebenden Rohbauwerte werden nachstehend bekannt gegeben ( Anlage).

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach Ihrer Verkündung in Kraft.

.

  Anlage

Anrechenbare Bauwerte je Kubikmeter Brutto-Rauminhalt
Bezugsjahr 2005 = Indexzahl 1,000

Nr. Gebäudeart anrechenbare Bauwerte in Euro/m3
1 Wohngebäude 110
2 Wochenendhäuser 96
3 Büro- und Verwaltungsgebäude, Banken und Arztpraxen 148
4 Schulen 140
5 Kindertageseinrichtungen 125
6 Hotels, Pensionen und Heime bis jeweils 60 Betten, Gaststätten 125
7 Hotels, Heime und Sanatorien mit jeweils mehr als 60 Betten 146
8 Krankenhäuser 164
9 Versammlungsstätten, wie Mehrzweckhallen, soweit nicht nach den Nummern 11 und 12, Theater, Kinos 125
10 Hallenbäder 136
11 eingeschossige, hallenartige Gebäude, wie Verkaufsstätten, Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude in einfachen Rahmen- oder Stiel-Riegel-Konstruktionen und mit nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt sowie einfache Sporthallen und landwirtschaftliche Betriebsgebäude, soweit nicht nach Nummer 19  
11.1 bis 2.500 m3 Brutto-Rauminhalt  
Bauart schwer 1 54
sonstige Bauart 45
11.2 der 2.500 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt  
bis 5.000 m3  
Bauart schwer 1 45
sonstige Bauart 37
11.3 der 5.000 m3 übersteigende Brutto-Rauminhalt  
Bauart schwer 1 37
sonstige Bauart 29
12 andere eingeschossige Verkaufsstätten, Sportstätten 83
13 andere eingeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude 74
14 mehrgeschossige Verkaufsstätten mit nicht  
mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt 112
15 mehrgeschossige Fabrik-, Werkstatt- und Lagergebäude mit nicht mehr als 50.000 m3 Brutto-Rauminhalt 97
16 eingeschossige Garagen, ausgenommen offene Kleingaragen 81
17 mehrgeschossige Mittel- und Großgaragen 97
18 Tiefgaragen 150
19 Schuppen, Kaltställe, offene Feldscheunen, offene Kleingaragen und ähnliche Gebäude 39
20 Gewächshäuser  
20.1 bis 1.500 m3Brutto-Rauminhalt 29
20.2 der 1.500 m3

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(Stand: 28.03.2012)

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