umwelt-online: Bauregelliste a Teil 1 Anlagen (4)
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Anlage 5.3
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2004/2) -
Anlage 5.4
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2002/2) -
Anlage 5.5
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2004/2) -
Anlage 5.6
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2004/2) -
Anlage 5.7
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2004/2) -
Anlage 6.1 (1998/2)
Bei Verwendung von Fahrschachttüren nach
DIN 18090:1997-01
DIN 18091:1993-07
DIN 18092:1992-04
müssen
1. die Türen in massive Wände aus Mauerwerk oder Beton eingebaut sein;
2. die Fahrkörbe überwiegend aus nichtbrennbaren Baustoffen (Baustoffklasse a nach DIN 4102-1:1998-05) hergestellt sein; Fahrkörbe gelten als überwiegend aus nichtbrennbaren Baustoffen hergestellt, wenn
3. die Türen so gesteuert sind, dass sie nur so lange offen bleiben, wie es das Betreten oder Verlassen des Fahrkorbs erfordert;
4. die Türen, falls mehrere nebeneinander angeordnet werden, durch feuerbeständige Bauteile getrennt und an diesen befestigt sind.
Anlage 6.2
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2005/1) -
Anlage 6.3 (2009/1)
TüR - Richtlinie über Türen
- Fassung Februar 2008 -
1 Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für Türen, an die Anforderungen hinsichtlich des Wärme- oder Schallschutzes gestellt werden. Türen bestehen jeweils aus Blatt und Zarge. Die Eigenschaften von Türen nach dieser Richtlinie sind entweder nach Abschnitt 2 (Typ 1) oder nach Abschnitt 3 (Typ 2) zu ermitteln. Türen, an die Anforderungen hinsichtlich des Schallschutzes gestellt werden, sind stets als Typ 2 zu behandeln.
Türen müssen aus mindestens normalentflammbaren Baustoffen bestehen (siehe Anlage 0.2).
2 Türen Typ 1
Türen werden Typ 1 zugeordnet, wenn UD tabelliert ist oder berechnet wird.
2.1 Wärmeschutz
2.1.1 Der Bemessungswert UD des Wärmedurchgangskoeffizienten von Türen aus Holz, Holzwerkstoffen und Kunststoff darf ohne Nachweis mit UD = 2,9 W/(m2·K) angenommen werden.
2.1.2 Der Bemessungswert UD des Wärmedurchgangskoeffizienten von Türen aus Metallrahmen und metallenen Bekleidungen darf ohne Nachweis mit UD = 4,0 W/(m2·K) angenommen werden.
Der Bemessungswert UD des Wärmedurchgangskoeffizienten von Türen mit ausschließlich Rahmen und Verglasungen und mit einem Rahmenanteil von höchstens 30 % kann nach DIN V 4108-4:2004-07, Tabelle 8 in Verbindung mit Tabelle 10, oder nach DIN EN ISO 10077-1:2000-11, Tabelle F.1, ermittelt werden.
2.1.4 Der Bemessungswert UD kann auch nach DIN EN ISO 10077-1:2000-11 berechnet werden.
2.1.5 Die Anforderung an die Luftdurchlässigkeit (Fugendurchlasskoeffizient) in DIN 4108-2:2003-07, Abschnitt 7, gilt als erfüllt, wenn die Tür mit einer funktionsgerechten, umlaufenden, alterungsbeständigen, weichfedernden und leicht auswechselbaren Dichtung versehen ist.
2.2 Wesentliche Merkmale für das Ü-Zeichen
Im Ü-Zeichen einer Tür, die den Anforderungen nach Abschnitt 2 entspricht, sind als wesentliche Merkmale "Typ 1" sowie der Bemessungswert UD des Wärmedurchgangskoeffizienten anzugeben.
Zu den im Ü-Zeichen angegebenen wesentlichen Merkmalen gehört auch die Angabe, für welche Kombinationen von Blättern mit Zargen die wesentlichen Merkmale gelten.
3 Türen Typ 2
Türen werden Typ 2 zugeordnet, wenn mindestens eine der genannten Größen (UD, Luftdurchlässigkeitsklasse, Rw,R) aufgrund von Messungen ermittelt wird.
3.1 Wärmeschutz
Der Bemessungswert UD des Wärmedurchgangskoeffizienten von Türen ist entweder
Für die Bestandteile der Türen sind bei der Berechnung die jeweiligen Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeit anzusetzen.
3.2 Luftdurchlässigkeit
Die Luftdurchlässigkeit ist entweder
3.3 Schallschutz
Sollen je nach Verwendungszweck schalldämmende Eigenschaften ausgewiesen werden, so ist das bewertete Schalldämm-Maß nach DIN EN ISO 140-3:2005-03 und nach DIN EN ISO 717-1:2006-11 zu bestimmen und der Rechenwert des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw,R nach DIN 4109:1989-11 festzulegen.
Prüfberichte nach DIN EN 20140-3:1995-05 in Verbindung mit DIN EN ISO 717-1:1997-01, die vor dem Inkrafttreten dieser Ausgabe der Bauregelliste erstellt wurden, dürfen weiterhin verwendet werden.
3.4 Wesentliche Merkmale für das Ü-Zeichen
Im Ü-Zeichen einer Tür, die den Anforderungen nach Abschnitt 3 entspricht, sind als wesentliche Merkmale sowohl "Typ 2" als auch der Bemessungswert UD des Wärmedurchgangskoeffizienten, die Klasse der Luftdurchlässigkeit und bei Türen mit schalldämmenden Eigenschaften nach Abschnitt 3.3 zusätzlich der Rechenwert des bewerteten Schalldämm-Maßes Rw,R anzugeben.
Zu den im Ü-Zeichen angegebenen wesentlichen Merkmalen ist zusätzlich anzugeben, für welche Kombinationen von Blättern mit Zargen die wesentlichen Merkmale gelten.
Anlage 6.4
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2010/2) -
Anlage 6.5 (2005/3)
Tore müssen aus mindestens normalentflammbaren Baustoffen (Klasse E nach DIN EN 13501-1 oder Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1) bestehen.
Im Ü-Zeichen eines Tores ist anzugeben, dass die Bestandteile des Tores normalentflammbar sind.
Anlage 6.6
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2011/2) -
Anlage 7.1
- gestrichen in der Liste (Ausgabe 2007/2)
(Stand: 13.01.2012)
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