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Einführungserlass zur Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) und zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) und Vergabeordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF)
Vom 10. Juni 2010
(GMBl. Nr. 42 vom 21.07.2010 S. 880)
Bezug:
1) Bezugserlass <B 15 - O 1095 - 524> vom 30. Oktober 2006
2) Bezugserlass <B 15 - 8163.6/1> vom 27. Januar 2009
I. Inkrafttreten der VOB, VOL und VOF
Die Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) tritt am 11. Juni 2010 in Kraft. Mit ihr treten aufgrund der statischen Verweisungen in den §§ 4 bis 6 der VgV:
in Kraft.
Ab dem 11. Juni 2010 sind auch anzuwenden:
Zu den Änderungen der VOB 2009 Teil a siehe unter III.1.
Zu den Änderungen der VOB 2009 Teil B siehe unter III.2.
Zu den Änderungen der VOB 2009 Teil C siehe unter III.3.
Zu den Änderungen der VOL 2009 und der VOF 2009 ergehen Hinweise in gesonderten Erlassen.
Für die Verwendung der aktualisierten Formblätter des Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) wird auf den Austausch im Internet bzw. auf die Versendung der ARES-Formulare verwiesen.
1. Allgemein
Mit der geänderten Vergabeverordnung (Artikel 1 der Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie der Verordnung über die Vergabe von Aufträgen im Bereich des kehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) werden die Teile der untergesetzlichen Regelwerke der VOB, VOL und VOF in Kraft gesetzt, die bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte anzuwenden sind.
Zur weiteren Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts wurden die Vorschriften in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil a (VOB/A), in der Verdingungsordnung für Leistungen Teil a (VOL/A) sowie der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) überarbeitet. Zur Inkraftsetzung dieser aktualisierten Vorschriften war die Anpassung der Anwendungsbefehle der §§ 4 bis 6 erforderlich.
Schließlich setzt die Verordnung die von der EU angepassten und ab dem 1. Januar 2010 geltenden europäischen Schwellenwerte in der VgV und der SektVO sowie die vergaberechtlichen Regeln der Energieeffizienzrichtlinie um.
Insbesondere folgende Neuregelungen und Änderungen sind zu beachten bzw. zur Kenntnis zu nehmen:
2. Zu den Änderungen im Einzelnen
Mit der Änderung ist die jüngste Verordnung der EG zur Regelung der Schwellenwerte ab 1. Januar 2010, Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 vom 30. November 2009 (ABl. Nr. L 314 vom 01.12.2009, S. 64) in deutsches Recht umgesetzt.
Der Schwellenwert nach § 2 Nummer 1 VgV in der bisher geltenden Fassung (Liefer- und Dienstleistungen im Sektorenbereich) ist weggefallen.
(Stand: 17.01.2012)
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