Jeder pyrotechnische Gegenstand muss bei bestimmungsgemäßer Verwendung korrekt funktionieren.
Jeder pyrotechnische Gegenstand muss unter realistischen Bedingungen geprüft werden. Wenn dies in einem Laboratorium nicht möglich ist, müssen die Prüfungen unter den Bedingungen durchgeführt werden, unter denen der pyrotechnische Gegenstand verwendet werden soll.
Folgende Informationen und Eigenschaften müssen gegebenenfalls betrachtet oder geprüft werden:
- Gestaltung, Konstruktion und charakteristische Eigenschaften einschließlich detaillierter Angaben zur chemischen Zusammensetzung (Masse und prozentualer Anteil der verwendeten Stoffe) und Abmessungen;
- die physische und chemische Stabilität des pyrotechnischen Gegenstandes unter allen normalen, vorhersehbaren Umweltbedingungen;
- Empfindlichkeit bei normaler, vorhersehbarer Handhabung und Transport;
- Verträglichkeit aller Bestandteile hinsichtlich ihrer chemischen Stabilität;
- Resistenz des pyrotechnischen Gegenstandes gegen Feuchtigkeit, wenn er für die Verwendung unter feuchten oder nassen Bedingungen ausgelegt ist und wenn seine Sicherheit oder Zuverlässigkeit von Feuchtigkeit ungünstig beeinflusst werden kann;
- Resistenz gegen niedrige und hohe Temperaturen, wenn der pyrotechnische Gegenstand bei derartigen Temperaturen aufbewahrt oder verwendet werden soll und seine Sicherheit oder Zuverlässigkeit durch die Kühlung oder Erhitzung eines Bestandteils oder des ganzen pyrotechnischen Gegenständes ungünstig beeinflusst werden kann;
- Sicherheitseinrichtungen, die die vorzeitige oder unbeabsichtigte Zündung oder Anzündung verhindern sollen;
- geeignete Anleitungen und erforderlichenfalls Kennzeichnungen in Bezug auf die sichere Handhabung, Lagerung, Verwendung (einschließlich Sicherheitsabstände) und Entsorgung in der (den) Amtsprache(n) des Empfänger-Mitgliedstaats;
- die Fähigkeit des pyrotechnischen Gegenstandes, seiner Verpackung oder anderer Bestandteile unter normalen, vorhersehbaren Lagerungsbedingungen dem Verfall zu widerstehen;
- Spezifizierung aller erforderlichen Vorrichtungen und Zubehörteile und Betriebsanleitungen für die sichere Funktionsweise des pyrotechnischen Gegenstandes.
Während des Transports und bei normaler Handhabung müssen die pyrotechnischen Gegenstände - sofern vom Hersteller nicht anders angegeben - die pyrotechnische Zusammensetzung einschließen.