RL 67/548/EWG
Anhang VI
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1. Allgemeine Einleitung
1.6. Für die Einstufung und Kennzeichnung erforderliche Daten
1.7. Anwendung der Kriterien des Leitfadens
1.7.1. Begriffsbestimmungen
1.7.2. Anwendung der Kriterien auf Stoffe
1.7.3. Anwendung der Kriterien auf Zubereitungen
1.7.3.1. Zubereitungen, die Stoffe nach Abschnitt 1.7.2.1 oder andere Zubereitungen als Bestandteile enthalten
2. Einstufung aufgrund physikalisch-chemischer Eigenschaften
2.1. Einleitung
2.2. Einstufungskriterien und Auswahl der Gefahrensymbole, Gefahrenbezeichnungen sowie der Bezeichnungen der besonderen Gefahren
2.2.1. Explosionsgefährlich
2.2.2. Brandfördernd
2.2.2.1. Anmerkungen zu Peroxiden
2.2.3. Hochentzündlich
2.2.4. Leichtentzündlich
2.2.5. Entzündlich
2.2.6. Sonstige physikalisch-chemische Eigenschaften
3. Einstufung aufgrund toxischer Eigenschaften
3.1. Einleitung
3.2. Einstufungskriterien und Auswahl der Gefahrensymbole, Gefahrenbezeichnungen sowie der Bezeichnungen der besonderen Gefahren
3.2.1. Sehr giftig
3.2.2. Giftig
3.2.3. Gesundheitsschädlich
3.2.3.1. Anmerkungen zu flüchtigen Stoffen
3.2.4. Anmerkungen zur Anwendung von R48
3.2.5. Ätzend
3.2.6. Reizend
3.2.6.1. Entzündung der Haut
3.2.6.2. Schädigung der Augen
3.2.6.3. Reizung der Atemwege
3.2.7. Sensibilisierend
3.2.7.1. Sensibilisierung durch Einatmen
3.2.7.2. Sensibilisierung durch Hautkontakt
3.2.7.3. Immunologische Kontakturtikaria
3.2.8. Sonstige toxische Eigenschaften
4. Einstufung aufgrund bestimmter spezifischer Gesundheitsschäden
4.1. Einleitung
4.2. Einstufungskriterien und Auswahl der Gefahrenbezeichnungen sowie der Bezeichnungen besonderer Gefahren
4.2.1. Krebserzeugende Stoffe
4.2.1.2. Anmerkungen zur Kategorisierung krebserzeugender Stoffe
4.2.2. Erbgutverändernde Stoffe
4.2.2.1. Zur Einstufung und Kennzeichnung werden diese Stoffe beim derzeitigen Stand der Kenntnisse in drei Kategorien unterteilt:
4.2.2.2. Es gelten folgende Symbole und R-Sätze:
4.2.2.3. Anmerkungen zur Kategorisierung erbgutverändernder Stoffe Begriffsbestimmung:
4.2.3. Reproduktionstoxische (fortpflanzungsgefährdende) Stoffe
4.2.3.1. Zum Zweck der Einstufung und Kennzeichnung unter Berücksichtigung des derzeitigen Kenntnisstandes werden diese Stoffe in drei Kategorien unterteilt:
4.2.3.2. Es gelten die folgenden Symbole und R-Sätze:
4.2.3.3. Anmerkungen zur Kategorisierung reproduktionstoxischer (fortpflanzungsgefährdender) Stoffe
4.2.4. Verfahren zur Einstufung von Zubereitungen nach spezifischen Gesundheitsschäden
5. Einstufung aufgrund von Auswirkungen auf die Umwelt
5.1. Einleitung
5.2.1. Gewässer
5.2.1.1. Stoffe werden nach folgenden Kriterien als gefährlich für die Umwelt eingestuft und mit dem Gefahrensymbol
5.2.1.3. Bemerkungen zur Bestimmung des IC50 für Algen und der Abbaubarkeit
5.2.2. Nichtaquatische Umwelt
6. Auswahl der Sicherheitsratschläge
6.1. Einleitung
6.2. Sicherheitsratschläge für Stoffe und Zubereitungen
7. Kennzeichnung
7.1.1. Endgültige Wahl der R- und S-Sätze
7.2. Chemische Bezeichnung(en) auf dem Kennzeichnungsschild
7.3. Wahl der Gefahrensymbole
7.4. Wahl der R-Sätze
7.4.1. Für Stoffe, die in Anhang I aufgeführt sind, gelten die dort festgelegten R-Sätze.
7.4.2. Stoffen, die nicht in Anhang I aufgeführt sind, werden die R-Sätze nach folgenden Kriterien und Prioritäten zugeordnet:
7.5. Sicherheitsratschläge
7.5.2. Wahl der S-Sätze
7.6. EG-Nummer
7.7. Abmessungen des Kennzeichnungsschildes von Zubereitungen
8. Sonderfälle: Stoffe
8.1. Ortsbewegliche Gasbehälter
8.2. Gasbehälter für Propan, Butan oder Flüssiggas (LPG)
8.3. Metalle in kompakter Form
8.4. Gesundheitsschädliche Stoffe mit R65
9. Sonderfälle: Zubereitungen
9.1. Gasförmige Zubereitungen (Gasgemische)
9.1.1. Bewertung der physikalisch-chemischen Eigenschaften
9.1.1.1. Entzündlichkeit
9.1.1.2. Brandfördernde Eigenschaften
9.1.2. Kennzeichnung
9.3. Legierungen und Zubereitungen, die Polymere bzw. Elastomere enthalten
9.4. Gesundheitsschädliche Zubereitungen mit R65
9.5. Organische Peroxide
9.6. Zusätzliche Anforderungen zur Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen