(Bezüge ab 1.6.2008 gemäß der RL 2006/121/EG betreffen Art. 13 der RL 2006/1907)67/548/EWG Anhang 6: Allgemeine Anforderungen für die Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (2)

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5.2.2.2.Stoffe und Zubereitungen werden gemäß den folgenden Kriterien als gefährlich für die Umwelt eingestuft und mit dem Gefahrensymbol "N", der entsprechenden Gefahrenbezeichnung und den Bezeichnungen der besonderen Gefahren versehen:

R 59 Gefährlich für die Ozonschicht

Stoffe, die aufgrund der vorliegenden Nachweise über ihre Eigenschaften und ihres erwarteten oder beobachteten Verbleibs bzw. Verhaltens in der Umwelt eine Gefahr für die Struktur und/oder das Funktionieren der stratosphärischen Ozonschicht darstellen können. Hierzu gehören die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Rates über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, (ABl. Nr. L 244 vom 29.9.2000, S. 1) und ihren späteren Änderungen genannten Stoffe.

Zubereitungen werden aufgrund einer konventionellen Methode in Artikel 7 und Anhang III, Teile A und B der Richtlinie 1999/45/EG eingestuft.

6. Auswahl der Sicherheitsratschläge

6.1. Einleitung

Die Sicherheitsratschläge (S-Sätze) werden für gefährliche Stoffe und Zubereitungen entsprechend den folgenden allgemeinen Kriterien ausgewählt. Für einige Zubereitungen sind darüber hinaus die in Anhang V der Richtlinie 1999/45/EG genannten Sicherheitsratschläge verbindlich.

Wird in Abschnitt 6 der Hersteller genannt, ist damit derjenige, der für die Vermarktung des Stoffes oder der Zubereitung verantwortlich ist, gemeint.

6.2. Sicherheitsratschläge für Stoffe und Zubereitungen

S 1 Unter Verschluss aufbewahren

bestimmt sind.

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen

S 3 Kühl aufbewahren

S 4 Von Wohnplätzen fernhalten

S 5 Unter ... aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben)

S 6 Unter ... aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben)

S 7 Behälter dicht geschlossen halten

S 8 Behälter trocken halten

S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren

S 12 Behälter nicht gasdicht verschließen

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(Stand: 06.09.2011)

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