Regelwerk, EU-Chronologisch, 1987, Anlagentechnik EU, Bund |
Beschluss 87/95/EWG des Rates vom 22. Dezember 1986 über die Normung auf dem Gebiet der Informationstechnik und der Telekommunikation
(ABl. Nr. L vom 07.02.1987 S. 31)
Der Rat der Europäischen Gemeinschaften -
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 235,
auf Vorschlag der Kommission,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments 1,
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses 2
in Erwägung nachstehender Gründe:
Die Normen auf dem Gebiet der Informationstechnik und die für ihre Aufstellung erforderlichen Arbeiten müssen insbesondere folgenden Aspekten Rechnung tragen:
Aufgrund der Richtlinie 83/189/EWG werden die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Normungsgremien unterrichtet, wenn Normungsgremien beabsichtigen, eine Norm aufzustellen oder zu ändern; gemäß der genannten Richtlinie kann die Kommission Aufträge erteilen, um Normungsarbeiten von gemeinsamem Interesse einvernehmlich und in einem frühen Stadium durchführen zu lassen.
Diese Richtlinie enthält nicht alle Bestimmungen, die für die Durchführung einer gemeinsamen Normungspolitik auf dem Gebiet der Informationstechnik und der Telekommunikation erforderlich sind.
Der zunehmende Umfang der technischen Überschneidungen zwischen den verschiedenen Normungsbereichen, vor allem zwischen der Informationstechnik und der Telekommunikation, rechtfertigt eine enge Zusammenarbeit zwischen den Normungsgremien, die sich zur Behandlung der gemeinsamen Bereiche zusammenschließen müssen.
Vor kurzem wurden von der Kommission Vereinbarungen im Rahmen der mit der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post- und Fernmeldewesen (CEPT) unterzeichneten gemeinsamen Absichtserklärung sowie im Rahmen der allgemeinen Leitlinien, die Gegenstand eines Übereinkommens mit der Gemeinsamen Europäischen Normeninstitution "Europäisches Komitee für Normung Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung" (CEN/CENELEC) sind, geschlossen.
Die Richtlinie 86/36l/EWG79 umfasst Programme, in deren Rahmen die Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post- und Fernmeldewesen - gegebenenfalls im Benehmen mit - dem Europäischen Komitee für Normung und dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung - in diesem Bereich an gemeinsamen technischen Spezifikationen arbeitet die Europäischen Fernmeldenormen (NET) entsprechen
Die öffentlichen Lieferauftrage sind ein geeigneter Bereich in dem eine umfassendere Übernahme von Normen für den Informations- und Datenaustausch im Rahmen des Offenen Systemverbunds (Open Systems Interconnection) durch Hinweise beim Kauf gefördert werden können.
Es ist erforderlich einen Ausschuss mit der Aufgabe zu betrauen die Kommission bei der Verfolgung der in dem Beschluss vorgesehenen Zielsetzungen und Tätigkeiten zu unterstützen
- beschließt:
Artikel 1
Für diesen Beschluss gelten folgende Begriffsbestimmungen:
(Stand: 11.05.2012)
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