umwelt-online: RL 1999/45/EG Einstufung, Verpackung und Kennzeichung gefährlicher Zubereitungen (4)
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Teil A
Verfahren zur Beurteilung gesundheitsgefährdender Eigenschaften
Bei der Beurteilung ist schrittweise wie folgt vorzugehen:
1 Als sehr giftig eingestuft werden
1.1 aufgrund ihrer akut letalen Wirkungen mit Zuordnung des Symbols "T+" der Gefahrenbezeichnung "sehr giftig" und dem R-Satz R26, R27 oder R28:
1.1.1 Zubereitungen. die mindestens einen oder mehrere als sehr giftig eingestufte Stoffe mit solchen Eigenschaften in Einzelkonzentrationen enthalten, die mindestens ebenso hoch sind wie
1.1.2 Zubereitungen, die mehrere als sehr giftig eingestufte Stoffe in einer Einzelkonzentration enthalten, die die unter Nummer 1.1.1 Buchstaben a) oder b) genannten Konzentrationsgrenzwerte nicht erreicht, wenn

wobei:
| PT+ = | Gewichts- oder Volumenprozentsatz jedes sehr giftigen Stoffes in der Zubereitung, |
| LT+ = | für jeden als sehr giftig eingestuften Stoff festgelegter Konzentrationsgrenzwert für die Einstufung als sehr giftig in Gewichts- oder Volumenprozent; |
1.2 aufgrund ihrer irreversiblen nicht letalen Wirkungen nach einmaliger Exposition mit Zuordnung des Symbols T+, der Gefahrenbezeichnung "sehr giftig" und des R-Satzes R39/Expositionsweg:
Zubereitungen, die mindestens einen gefährlichen Stoff mit solchen Eigenschaften in Einzelkonzentrationen enthalten, die mindestens ebenso hoch sind wie
2 Als giftig eingestuft werden
2.1 aufgrund ihrer akut letalen Wirkungen mit Zuordnung des Symbols T, der Gefahrenbezeichnung "giftig" und dem R-Satz R23, R24 oder R25:
2.1.1 Zubereitungen, die einen oder mehrere als sehr giftig oder giftig eingestufte Stoffe mit solchen Eigenschaften in Einzelkonzentrationen enthalten, die mindestens ebenso hoch sind wie
2.1.2 Zubereitungen, die mehrere als sehr giftig oder giftig eingestufte Stoffe in einer Einzelkonzentration enthalten, die die unter Nummer 2.1.1 Buchstaben a) oder b) genannten Konzentrationsgrenzwerte nicht erreicht, wenn
wobei:
| PT+ = | der Gewichts- oder Volumenprozentsatz jedes sehr giftigen Stoffes in der Zubereitung, |
| PT = | der Gewichts- oder Volumenprozentsatz jedes giftigen Stoffes in der Zubereitung, |
| LT = | für jeden als sehr giftig oder giftig eingestuften Stoff festgelegter Konzentrationsgrenzwert für die Einstufung als giftig in Gewichts- oder Volumenprozent; |
2.2 aufgrund ihrer irreversiblen nichtletalen Wirkungen nach einmaliger Exposition mit Zuordnung des Symbols T, der Gefahrenbezeichnung ,"giftig" und des R-Satzes R39/Expositionsweg:
Zubereitungen, die mindestens einen als sehr giftig oder giftig eingestuften gefährlichen Stoff mit solchen Eigenschaften in Einzelkonzentrationen enthalten, die mindestens ebenso hoch sind wie
2.3 aufgrund ihrer langfristigen Wirkungen mit Zuordnung des Symbols T, der Gefahrenbezeichnung "giftig" und des R-Satzes R48/Expositionsweg:
Zubereitungen, die mindestens einen gefährlichen Stoff mit solchen Eigenschaften in Einzelkonzentrationen enthalten, die mindestens ebenso hoch sind wie
3 Als gesundheitsschädlich eingestuft werden
3.1 aufgrund ihrer akut letalen Wirkungen mit Zuordnung des Symbols Xn, der Gefahrenbezeichnung "gesundheitsschädlich" und dem R-Satz R20, R21 oder R22:
(Stand: 30.11.2011)
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