Regelwerk Gefahrtgut/Transport See MSC |
MSC.1/Rundschreiben 1272 *
Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf wasserbasis für Ro-Ro-Räume und Sonderräume, die Entschliessung A.123(V) gleichwertig sind
Vom 25. Juli 2011
(VkBl. Nr. 16 vom 31.08.2011 S. 609)
1 Der Schiffssicherheitsausschuss hat auf seiner vierundachtzigsten Tagung (7. bis 16. Mai 2008) nach Prüfung des vom Unterausschuss "Feuerschutz" auf seiner zweiundfünfzigsten Tagung gemachten Vorschlags die in der Anlage wiedergegebenen "Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Ro-Ro-Räume und Sonderräume, die Entschließung A.123(V) gleichwertig sind, angenommen.
2 Die Mitgliedsregierungen werden aufgefordert, die beigefügten Richtlinien bei der Zulassung von fest eingebauten Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Ro-RoRäume und Sonderräume am oder nach dem 9. Mai 2008 anzuwenden und diese den Schiffskonstrukteuren, Schiffseignern, Ausrüstungs Herstellern, Prüfinstituten und allen anderen Beteiligten zur Kenntnis zu bringen.
3 Dieses Rundschreiben ersetzt das MSC/Rundschreiben 914.
Richtlinien für die Zulassung von fest eingebauten Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf wasserbasis für Ro-Ro-Räume und Sonderräume, die Entschliessung A.123(V) gleichwertig sind
1 Allgemeines
Diese Richtlinien sind in Anerkennung sinnvoller und praxisbezogener leistungsabhängiger Anforderung für fest eingebauten Feuerlöschsystemen mit einem Löschmittel auf Wasserbasis für Ro-Ro-Räume und Sonderräume entwickelt worden.
Diese Richtlinien und Brandprüfungen sind für geschlossene Ro-Ro-Räume und Sonderräume entsprechend den Begriffsbestimmungen in Regel II-2/3.12 bzw. II-2/3.46 SOLAS vorgesehen. Sprühflutsysteme können in offenen Ro-RoRäumen angewendet werden, wenn die tatsächlichen Windverhältnisse berücksichtigt werden. Systeme, bei denen selbsttätige Sprinkler verwendet werden, sind nur zulässig in geschlossenen Ro-Ro-Räumen und Sonderräumen oder in sonstigen Räumen, in denen die Windverhältnisse die Leistungsfähigkeit des Systems wahrscheinlich nicht beeinträchtigen.
2 Begriffsbestimmungen
2.1 Wirksame Fläche ist eine Bemessungsfläche für ein Nassrohrsystem mit selbsttätigen Sprinklern (für jedes System nach dem im Anhang dieser Richtlinien beschriebenen Prüfverfahren zu bestimmen).
2.2 Sprühflutsystem, selbsttätige Auslösung und Handauslösung, ist ein System mit offenen Düsen, die an ein Rohrleitungssystem angeschlossen sind, das an eine Wasserversorgung über eine Absperreinrichtung angeschlossen ist; die Absperreinrichtung kann durch Signale von einem Feuermeldesystem und durch Handbetätigung geöffnet werden. Wenn diese Absperreinrichtung geöffnet ist, strömt das Wasser in das Rohrleitungssystem und wird aus allen angeschlossenen Düsen versprüht.
2.3 Sprühflutsystem, Handauslösung, ist ein System mit offenen Düsen, die an ein Rohrleitungssystem angeschlossen sind, das an eine Wasserversorgung über eine Absperreinrichtung angeschlossen ist; die Absperreinrichtung wird durch Handbetätigung geöffnet. Wenn diese Absperreinrichtung geöffnet ist, strömt das Wasser in das Rohrleitungssystem und wird aus allen angeschlossenen Düsen versprüht.
2.4 Trockenrohrsystem ist ein System mit selbsttätigen Sprinklern, die an ein Rohrleitungssystem angeschlossen sind, das Luft oder Stickstoff unter Druck enthält; dessen Druckabfall (bewirkt durch Öffnen eines Sprinklers) ermöglicht dem Wasserdruck, eine Absperreinrichtung, eine sog. Trockenrohr-Absperreinrichtung, zu öffnen. Danach strömt das Wasser in das Rohrleitungssystem und wird durch die geöffneten Sprinkler versprüht.
2.5 Brandkontrolle begrenzt die Größe eines Brandes durch die Verteilung von Wasser, um die Wärmefreisetzungsrate während des Kontrollierens der Gastemperatur und der Vorbefeuchtung angrenzender brennbarer Teile und/oder der Verringerung der Wärmestrahlung herabzusetzen, um bauliche Schäden zu verhindern.
2.6 Brandunterdrückung ist die deutliche Verringerung der Wärmefreisetzungsrate eines Brandes und die Verhütung einer Wiederzunahme.
2.7 Vorgesteuertes System ist ein System mit selbsttätigen Sprinklern, die an ein luftgefülltes Rohrleitungssystem angeschlossen sind, das drucklos oder unter Druck stehend sein kann, und einem ergänzenden Feuermeldesystem, das im selben Bereich wie die Düsen oder Sprinkler installiert ist. Bei Auslösung des Feuermeldesystems öffnet eine Absperreinrichtung, die es dem Wasser ermöglicht, in das Rohrleitungssystem einzuströmen und aus jedem Sprinkler auszutreten, der ausgelöst hat.
2.8 Feuerlöschmittel auf Wasserbasis ist Frischwasser oder Meerwasser mit oder ohne Zusätze, die zugemischt werden, um die Feuerlöschwirksamkeit zu erhöhen.
2.9 Nassrohrsystem mit selbsttätigen Sprinklern ist ein System mit selbsttätigen Sprinklern, die an ein Rohrleitungssystem angeschlossen sind, das mit Wasser gefüllt und mit einer Wasserversorgung verbunden ist, so dass Wasser unmittelbar aus den durch die Wärme eines Brandes geöffneten Sprinklern versprüht wird.
3 Grundsätzliche Anforderungen
3.1 Das System kann selbsttätig, von Hand oder selbsttätig mit Handauslösemöglichkeiten ausgelöst werden. Eine selbsttätige Auslösung muss von der Verwaltung unter Berücksichtigung der Auswirkungen einer solchen Auslösung zugelassen sein.
(Stand: 03.08.2012)
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