Regelwerk, Chemikalien

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Abschnitt 1
Zielsetzung, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Gefahrstoffinformation

§ 3 Gefährlichkeitsmerkmale

§ 4 Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung

§ 5 Sicherheitsdatenblatt und sonstige Informationspflichten

Abschnitt 3
Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten

§ 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

§ 7 Grundpflichten

Abschnitt 4
Schutzmaßnahmen

§ 8 Allgemeine Schutzmaßnahmen

§ 9 Zusätzliche Schutzmaßnahmen

§ 10 Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen

§ 11 Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen

§ 12 Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxiden

§ 13 Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle

§ 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten

§ 15 Zusammenarbeit verschiedener Firmen

Abschnitt 5
Verbote und Beschränkungen

§ 16 Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen

§ 17 Nationale Ausnahmen von Beschränkungsregelungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Abschnitt 6
Vollzugsregelungen und Ausschuss für Gefahrstoffe

§ 18 Unterrichtung der Behörde

§ 19 Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse

§ 20 Ausschuss für Gefahrstoffe

Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

§ 21 Chemikaliengesetz - Anzeigen

§ 22 Chemikaliengesetz - Tätigkeiten

§ 23 Chemikaliengesetz - EG-Rechtsakte

§ 24 Chemikaliengesetz - Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen

Anhang I
Besondere Vorschriften für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten

Nummer 1 Brand- und Explosionsgefährdungen

1.1 Grundlegende Anforderungen

1.2 Maßnahmen zur Verhinderung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Gemische

1.3 Maßnahmen zum Schutz gegen Brand- und Explosionsgefährdungen

1.4 Schutzmaßnahmen in Arbeitsbereichen mit Brand- und Explosionsgefährdungen

1.5 Lagervorschriften

1.6 Organisatorische Maßnahmen

Nummer 2 Partikelförmige Gefahrstoffe

2.1 Anwendungsbereich

2.2 Begriffsbestimmungen

2.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben

2.4 Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen Gefährdung durch Asbest

2.4.1 Ermittlung und Beurteilung der Gefährdung durch Asbest

2.4.2 Anzeige an die Behörde

2.4.3 Ergänzende Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Asbestexposition

2.4.4 Arbeitsplan

2.4.5 Ergänzende Bestimmungen zur Unterweisung der Beschäftigten

Nummer 3 Schädlingsbekämpfung

3.1 Anwendungsbereich

3.2 Begriffsbestimmung

3.3 Allgemeine Anforderungen

3.4 Anzeigepflicht

3.5 Einsatz von Hilfskräften

3.6 Schädlingsbekämpfung in Gemeinschaftseinrichtungen

3.7 Dokumentation

Nummer 4 Begasungen

4.1 Anwendungsbereich

4.2 Verwendungsbeschränkung

4.3 Allgemeine Vorschriften für Begasungstätigkeiten

4.3.1 Erlaubnis und Befähigungsschein

4.3.2 Anzeigen

4.3.3 Niederschrift

4.4 Anforderungen bei Begasungen

4.4.1 Allgemeine Anforderungen

4.4.2 Organisatorische Maßnahmen

4.4.3 Begasung von Räumen und ortsbeweglichen Transporteinheiten und Gütern in Räumen

4.4.4 Begasung ortsbeweglicher Transporteinheiten im Freien

4.4.5 Begasung auf Schiffen im Hafen und während der Beförderung

4.4.6 Sterilisatoren und Sterilisationskammern

Nummer 5 Ammoniumnitrat

5.1 Anwendungsbereich

5.2 Begriffsbestimmungen

5.3 Allgemeine Bestimmungen

Tabelle 1: Rahmenzusammensetzungen und Grenzen für Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Zubereitungen für die Zuordnung zu einer der Gruppen nach Nummer 5.2

5.4 Vorsorgemaßnahmen

5.4.1 Grundmaßnahmen bei der Lagerung von Stoffen und Zubereitungen der in Nummer 5.2 genannten Gruppen

5.4.2 Zusätzliche Maßnahmen für Stoffe und Zubereitungen der Gruppen und Untergruppen A, D IV und E

5.4.2.1 Allgemeine Maßnahmen

5.4.2.2 Zusätzliche Maßnahmen für die Lagerung von Mengen über 1 Tonne

5.4.2.3 Zusätzliche Maßnahmen für die Lagerung von mehr als 25 Tonnen

5.4.3 Zusätzliche Maßnahmen für Zubereitungen der Gruppe B

5.4.3.1 Allgemeine Maßnahmen

5.4.3.2 Zusätzliche Maßnahmen für die Lagerung von mehr als 100 Tonnen

5.4.3.3 Zusätzliche Maßnahmen für unverpackte Zubereitungen über 1500 Tonnen oder für ausschließlich verpackte Zubereitungen über 3000 Tonnen

5.4.4 Sicherheitstechnische Maßnahmen für Zubereitungen der Gruppe D

5.5 Erleichternde Bestimmungen

5.5.1 Erleichternde Bestimmungen für bestimmte Stoffe und Zubereitungen

5.5.2 Erleichternde Bestimmungen für ammoniumnitrat- und sprengstoffherstellende Betriebe

5.6 Ausnahmen

Anhang II
Besondere Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen für bestimmte Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse

Nummer 1 Asbest

Nummer 2 2-Naphthylamin, 4-Aminobiphenyl, Benzidin, 4-Nitrobiphenyl

Nummer 3 Pentachlorphenol und seine Verbindungen

Nummer 4 Kühlschmierstoffe und Korrosionsschutzmittel

Nummer 5 Biopersistente Fasern

Nummer 6