umwelt-online: 22. BImSchV ImmissionswerteVO (2)

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Ermittlung der Anforderungen für die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid (NO2) und Stickstoffoxiden (NOx), Partikeln (PM10), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums Anlage 1

I. Obere und untere Beurteilungsschwellen

Es gelten die folgenden oberen und unteren Beurteilungsschwellen:

a) Schwefeldioxid

  Gesundheitsschutz Ökosystemschutz
Obere Beurteilungsschwelle 60 % des 24-Stunden-Immissionsgrenzwertes
(75 µg/m3 dürfen nicht öfter als 3-mal im Kalenderjahr überschritten werden)
60 % des Winter-Immissionsgrenzwertes
(12 µg/m3)
Untere Beurteilungsschwelle 40 % des 24-Stunden-Immissionsgrenzwertes
(50 µg/m3 dürfen nicht öfter als 3-mal im Kalenderjahr überschritten werden)
40 % des Winter-Immissionsgrenzwertes
(8 µg/m3)

b) Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide

  Gesundheitsschutz
(NO2)
Gesundheitsschutz
(NO2)
Vegetationsschutz
(NOx)
Obere Beurteilungsschwelle 70 % des 1-Stunden-Immissionsgrenzwertes
(140 µg/m3 dürfen nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden)
80 % des Jahres-Immissionsgrenzwertes
(32 µg/m3)
80 % des Jahres-Immissionsgrenzwertes
(24 µg/m3)
Untere Beurteilungsschwelle 50 % des 1-Stunden-Immissionsgrenzwertes
(100 µg/m3 dürfen nicht öfter als 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden)
65 % des Jahres-Immissionsgrenzwertes
(26 µg/m3)
65 % des Jahres-Immissionsgrenzwertes
(19,5 µg/m3)

c) Partikel

  Gesundheitsschutz Gesundheitsschutz
Obere Beurteilungsschwelle 60 % des 24-Stundenwertes
(30 µg/m3 dürfen nicht öfter als 7-mal im Kalenderjahr überschritten werden)
14 µg/m3 als Jahresmittelwert
Untere Beurteilungsschwelle 40 % des 24-Stundenwertes
(20 µg/m3 dürfen nicht öfter als 7-mal im Kalenderjahr überschritten werden)
10 µg/m3 als Jahresmittelwert

d) Blei

  Gesundheitsschutz
Obere Beurteilungsschwelle 70 % des Jahres-Immissionsgrenzwertes (0,35 µg/m3)
Untere Beurteilungsschwelle 50 % des Jahres-Immissionsgrenzwertes (0,25 µg/m3)

e) Benzol

  Gesundheitsschutz
Obere Beurteilungsschwelle 70 % des Immissionsgrenzwertes (3,5 µg/m3)
Untere Beurteilungsschwelle 40 % des Immissionsgrenzwertes (2 µg/m3)

f) Kohlenmonoxid

  Gesundheitsschutz
Obere Beurteilungsschwelle 70 % des Immissionsgrenzwertes (7 mg/m3)
Untere Beurteilungsschwelle 50 % des Immissionsgrenzwertes (5 mg/m3)

II. Ermittlung der Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Die Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen ist aufgrund der Konzentration während der vorhergehenden fünf Jahre zu ermitteln, sofern entsprechende Daten vorliegen. Eine Beurteilungsschwelle gilt als überschritten, falls sie in mindestens drei dieser fünf vorhergehenden Jahre überschritten wurde. Führt dies im Vergleich zu den gemäß Abschnitt I ermittelten Überschreitungen zu unterschiedlichen Ergebnissen, so gilt die strengere Regelung.

Liegen Daten für weniger als fünf vorhergehende Jahre vor, können die Ergebnisse von kurzzeitigen Messkampagnen während derjenigen Jahreszeit und an denjenigen Stellen, die für die höchsten Schadstoffwerte typisch sein dürften, mit Informationen aus Emissionskatastern und Modellen verbunden werden, um die Überschreitungen der oberen und unteren Beurteilungsschwellen zu ermitteln.

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  Lage der Probenahmestellen für Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln, Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft Anlage 2

Die folgenden Kriterien gelten für ortsfeste Messungen.

I. Großräumige Standortkriterien

a) Schutz der menschlichen Gesundheit

Die Probenahmestellen, an denen Messungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vorgenommen werden, sollten so gelegt werden, dass

  1. Daten zu den Bereichen innerhalb von Gebieten und Ballungsräumen gewonnen werden, in denen die höchsten Konzentrationen auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt sein wird, der der Mittelungszeit des betreffenden Immissionsgrenzwertes Rechnung trägt;
  2. Daten zu den Bereichen innerhalb von Gebieten und Ballungsräumen gewonnen werden, in denen die höchsten Konzentrationen von Benzol und Kohlenmonoxid auftreten, denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen Zeitraum ausgesetzt sein wird, die für die Exposition der Bevölkerung allgemein repräsentativ sind;

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(Stand: 15.02.2012)

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