Regelwerk, Wasser EU, Bund, Berlin
Verordnung über die Erlaubnisfreiheit für das schadlose Versickernvon Niederschlagswasser
NWFreiV - Niederschlagswasserfreistellungsverordnung
- Berlin -
Vom 24. August 2001
(GVBl. Bln Nr. 37 vom 12.09.2001 S. 502)
Auf Grund des § 36b des Berliner Wassergesetzesin der Fassung vom 3. März 1989 (GVBl. S. 605), zuletzt geändert durch Artikel LV des Gesetzes vom 16. Juli 2001 (GVBl. S. 260), wird verordnet:
§ 1 Erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser
(1) Für das schadlose Versickern von gesammeltem Niederschlagswasserist außerhalb von Wasserschutzgebieten sowie von Altlasten- undAltlastenverdachtsflächen eine Erlaubnis nicht erforderlich, wenn dasNiederschlagswasser nicht durch häuslichen, landwirtschaftlichen,gewerblichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften nachteiligverändert und nicht mit anderem Abwasser oder wassergefährdendenStoffen vermischt ist und die Anforderungen der §§ 2, 3 und 4 erfüllt sind.
(2) Die Wasserbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen von den Anforderungennach den §§ 2, 3 und 4 zulassen, wenn dadurch eine Verunreinigung des Grundwassersoder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist.
§ 2 Anforderungen an die zu entwässernde Fläche
Die Erlaubnisfreiheit nach § 1 Abs. 1 besteht nur, sofern das Niederschlagswasser von
§ 3 Anforderungen an das schadlose Versickern
Erlaubnisfrei ist das Versickern von Niederschlagswasser aus den in § 2 genannten Flächen nur, wenn
§ 4 Anforderungen an die Versickerungsart
(1) Voraussetzung für die Erlaubnisfreiheit nach § 1 Abs. 1 ist ferner, dass das Versickern von Niederschlagswasser
(2) Bei Planung, Ausführung, Betrieb und Unterhaltung derVersickerungsanlagen sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zubeachten. Insbesondere sind die Funktionstüchtigkeit und der einwandfreieBetrieb der Versickerungsanlagen entsprechend den herkömmlichen Verfahren sicherzustellen und laufend zu überwachen.
§ 5 Inkrafttreten
(Stand: 22.12.2011)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 95.- € brutto
(derzeit ca. 3000 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
Referenzen ? Fragen ? Abonnentenzugang