Empfehlung für die Durchführung von Ringversuchen in der mikrobiologischen Trinkwasseranalytik
Mitteilung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit beim Umweltbundesamt
( Bundesgesundheitsbl. 11/2002 S. 905)
Diese Empfehlung gilt für Laboratorien, die Trinkwasseruntersuchungengemäß Trinkwasserverordnung ( TrinkwV 2001) durchführen.
Mikrobiologische Untersuchungen von Trinkwasser dienen dem Schutz des Menschenvor Krankheitserregern und damit einhergehenden Gesundheitsrisiken. Vor diesemHintergrund ist die Genauigkeit der durch mikrobiologische Untersuchungenerhaltenen Ergebnisse besonders wichtig. So können falsch-negativeErgebnisse ein direktes Gesundheitsrisiko zur Folge haben. Bei falsch-positivenErgebnissen werden dagegen unnötige Sofortmaßnahmen getroffen, die sehr kostspielig sein können.
Maßnahmen zur Qualitätssicherung, die die Organisation derArbeitsabläufe, die Beschaffenheit der Räume und der Gerätesowie die Qualifikation und Weiterbildung des Personals betreffen, werdenin dieser Empfehlung nicht behandelt; sie sind bereits in vielen Regelwerken(z.B. Laborrichtlinien, DIN EN ISO 17025, DVGW-Wasserinformation Nr. 63) und Veröffentlichungen dargestellt worden.
Bisher wurden nach Trinkwasserverordnung qualitative Untersuchungen gefordert(Nachweis bestimmter Bakterien in einem definierten Wasservolumen, außerKoloniezahl). Daher wurden bisher (bis auf Koloniezahl) hauptsächlich qualitative Ringversuche durchgeführt.
Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) enthält für diemikrobiologischen Parameter quantitative Untersuchungsverfahren (Nachweiseiner bestimmten Anzahl von Bakterien in einem definierten Wasservolumen)als Referenzverfahren. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, auch quantitativeRingversuche und zwar im für Trinkwasseruntersuchungen relevanten Konzentrationsbereich von wenigen Bakterien pro 100 ml durchzuführen.
Empfehlungen
Obwohl sich diese Empfehlung an Trinkwasserlaboratorien richtet, sollte sieanalog auf alle Laboratorien, die mikrobiologische Untersuchungen imWasserbereich durchführen, also auch auf die Qualitätssicherungder Untersuchungen von Badegewässern und von Schwimm- und Badebeckenwasser, angewandt werden.
(Stand: 12.02.2012)
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